Wir sind zugelassener Bildungsträger

Dadurch ist es möglich, für einige unserer Seminare staatliche Förderung zu beantragen - primär bei Arbeitslosigkeit und auch während der Kurzarbeit!

Für alle unsere Lehrgänge, die mit dem AZWV Zertifikat ausgeschrieben sind erhalten Sie Ihren Bildungsgutschein, den Sie bei Ihrem Berater der Arbeitsagentur oder Job Center erhalten.

 


 

Weitere Förderungen sind zum Beispiel möglich durch...

... WeGebAU:

Seit 2006 gibt es von der Agentur für Arbeit unter dem Namen WeGebAU Subventionen zur Förderung der beruflichen Qualifizierung für Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer in Unternehmen.

Die geringqualifizierten Arbeitnehmer erhalten die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten.

Der Arbeitgeber, der seinen geringqualifizierten Arbeitnehmer für diese Qualifizierung freistellt, erhält für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter keine Arbeitsleistung erbringt, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich des darauf entfallenden, pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung.

Ältere Arbeitnehmer (45. Lebensjahr vollendet) bekommen nach § 417 SGB III die Lehrgangskosten und in Einzelfällen einen Zuschuss zu anfallenden Fahrtkosten bzw. den Kosten zu einer auswärtigen Unterbringung.

... die Bildungsprämie:

Gutschein ist jetzt maximal 500 Euro wert

Nach gut einem Jahr Laufzeit ist das Förderprogramm Bildungsprämie zum 1. Januar 2010 in wesentlichen Punkten verbessert worden:

Der Prämiengutscheinwert steigt von 154 Euro auf maximal 500 Euro.

Damit entspricht der Wert der in den meisten Länder-Programmen bereits etablierten Förderhöhe. Mit dem höheren Gutscheinwert soll den geförderten Personen zudem die Finanzierung von umfangreichen und höherwertigen Weiterbildungen erleichtert werden.

Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro übernommen.

Die Einkommensgrenze für den Erhalt der Prämiengutscheine wird von 20.000 Euro / 40.000 Euro auf 25.600 Euro / 51.200 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung) zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben.

Das Programmziel, die berufliche Weiterbildung von Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu fördern, soll durch die Anpassung der Einkommensgrenze besser erreicht werden. Auch Vollzeitbeschäftigte in westlichen Bundesländern und städtischen Regionen können künftig von der Bildungsprämie profitieren.

Voraussetzung für den Erhalt des Prämiengutscheins ist eine Beratung bei einer der bundesweiten Beratungsstellen, die im Rahmen des Programms eingerichtet werden. Die ausgebildeten Prämien-Beraterinnen und -Berater informieren über sinnvolle Weiterbildungsangebote und -anbieter und prüfen die Fördervoraussetzungen.

Interessierte erfahren über www.bildungspraemie.info oder die Bildungshotline unter der Nummer 0800 / 2623 000, wo sich eine Beratungsstelle in ihrer Nähe befindet.

... die Bundeswehr

Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gefördert werden. Es gibt Zuschüsse zu den Lehrgangskosten, der Prüfungsgebühr, sowie zu den Lehrmitteln und den Fahrtkosten. Außerdem können gegebenenfalls ein Trennungsgeld und ein Ausbildungszuschuss gewährt werden. Der Förderantrag ist vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst einzureichen.

 

... die Bundesagentur für Arbeit

Förderungen nach SGB III sind individuell und müssen bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit .

 

... den Arbeitgeber

Qualifizierte Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor. Mitarbeiter mit neuen Kenntnissen stärken die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens, verbessern die Arbeitsabläufe oder helfen Ressourcen einzusparen. Deshalb sind Arbeitgeber fast immer bereit, Qualifizierungskosten ihrer Mitarbeiter zu übernehmen, auch wenn die Weiterbildung in der Freizeit erfolgt.

 

Steuerersparnis durch Weiterbildung

Aufwendungen, die durch den Besuch von Seminaren und Lehrgängen entstehen, können

  • bei Fortbildung in einem ausgeübten Beruf steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt werden oder
  • bei Berufsausbildung und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf als Sonderausgaben steuermindernd abgezogen werden.

Als Aufwendungen gelten die Lehrgangskosten, die Prüfungsgebühren sowie Lehrmittel und Fahrtkosten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

07.09.2010, 15:00 - 20:00 Uhr

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13.09.2010, 08:00 - 15:00 Uhr

Finanzbuchhaltung
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13.09.2010, 08:00 - 15:00 Uhr

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18.09.2010, 09:00 - 15:00 Uhr

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20.09.2010, 08:00 - 15:00 Uhr

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20.09.2010, 08:00 - 15:00 Uhr

In 10 Tagen zum Ausbilder (IHK)
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10.11.2010, 08:00 - 15:00 Uhr

In 10 Tagen zum Ausbilder (IHK)
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